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PFLEGE BEI UNS

Rundum versorgt

Stationäre Pflege beschreibt die klassische vollstationäre Altenpflege in einer Seniorenresidenz (auch Altenheim oder Pflegeheim) in der pflegebedürftige Senioren dauerhaft leben. Die Vorteile dieser Pflegeform fassen wir gern in folgenden Punkten für Sie zusammen:

Rund-um-die-Uhr-Pflege: In einer stationären Pflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige dauerhafte Pflege und Betreuung durch qualifiziertes Personal, das rund um die Uhr für ihre Bedürfnisse da ist. Dadurch haben unsere Bewohner:innen jederzeit Zugang zu professioneller Unterstützung und können sich sicher und gut versorgt fühlen.
Fachwissen und Erfahrung: wir verfügen über geschultes Personal mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Menschen. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Alterns eingestellt und können maßgeschneiderte Pflege- und Unterstützungsdienste anbieten.
Soziales Miteinander: In einer stationären Pflegeeinrichtung gibt es die Möglichkeit soziale Kontakte neu zu erleben und zu pflegen. Regelmäßige altersgerechte Aktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen, ermöglichen den Austausch und das Teilen gemeinsamer Interessen. Das erhält bzw. fördert ein aktives soziales Leben und verhindert soziale Isolation.
Komfort und Sicherheit: Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten eine sichere und komfortable Umgebung, in der die Sorgen und Belastungen des eigenständigen Wohnens entfallen. Bewohner:innen profitieren von einer barrierefreien Infrastruktur, speziellen Pflegeeinrichtungen und einer unterstützenden Umgebung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Entlastung für Angehörige: Durch die Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung können Angehörigen (auch nur zeitweise) entlastet werden. Sie müssen sich keine Sorgen um die tägliche Betreuung und Pflege der zu pflegenden Angehörigen machen und können sich stattdessen auf die Zeit mit ihnen konzentrieren, ohne die Verantwortung für ihre umfassende Versorgung tragen zu müssen.

STATIONÄRE PFLEGE BEI DEMENZ

Besonderer Schutz

Demenz ist für Betroffene und Angehörige eine Herausforderung.
In unseren beschützten Bereichen finden demenziell veränderte Menschen ein sicheres und an ihre Bedürfnisse angepasstes Zuhause. Das drückt sich ebenso in einer besonderen Ausstattung des Pflegewohnbereiches, wie auch in speziellen therapeutischen und betreuerischen Angebote aus, die darauf abzielen vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu mobilisieren.

PFLEGE FAQ

Häufige Fragen zur Pflege

Viele Fragen zur Pflege entstehen häufig aus einer akuten Situation im Familien- oder Bekanntenkreis. Die meisten Betroffenen werden davon überrascht und stehen der Situation unvorbereitet gegenüber, das wissen wir. Deshalb stehen wir Ihnen Rede und Antwort. Auf häufig vorkommende Fragen und alle anderen beantworten wir Ihnen natürlich auch gern persönlich.

Wer berät mich, wenn ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung bevorsteht?

Es gibt unabhängige Beratungsstellen der Kranken- bzw. Pflegekassen (zum Beispiel sogenannte Pflegestützpunkte), die in allen Fragen zur Pflege, ob Zuhause oder in einem Pflegeheim, Auskunft geben. Für Fragen Rund um den (bevorstehenden) Einzug in eine Seniorenresidenz stehen wir Ihnen natürlich auch gern zur Verfügung. Wir hoffen unsere Antworten auf die häufigsten Fragen geben eine erste Orientierung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflegeplatz zu bekommen/in eine stationäre Pflegeheim aufgenommen zu werden?

Voraussetzung für einen Einzug/einen Pflegeplatz ist die Bewilligung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse (mindestens Pflegegrad 2). Eine Aufnahme ohne Leistungen der Pflegeversicherung ist in unseren Einrichtungen nicht möglich.

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit in folgenden sechs Bereichen:

• Mobilität (10 Prozent)
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15 Prozent)
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung (40 Prozent)
• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad:

• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbsständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegegradeinteilung vorliegen.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter des MDK sind häufig Ärzte oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Der Gutachter muss sich vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Betroffenen sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.

Wie melde ich mich für einen Pflegeplatz an?

Wir empfehlen den direkten Draht. Heißt, einfach anrufen und Ihr Anliegen mit unseren Kolleg*innen der Seniorenresidenz besprechen.
Bitte beachten Sie aber, das in der stationären Pflege die Pflegeplätze überwiegend nach akuter Dringlichkeit in Anspruch genommen werden. Eine lange in die Zukunft gerichtete Anmeldung und Reservierung ist deshalb nur sehr schwer möglich. Zudem können vorhandene, freie Pflegeplätze nicht langanhaltend als „Reservierungen“ freigehalten werden.

Welche Kosten für den Aufenthalt sind zu erwarten? Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

• Pflegekosten (einschließlich Ausbildungsumlage)
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung
• Investitionskosten
• Gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss zu dem Pflegekosten. Der Zuschuss der Pflegekasse ist abhängig vom ermittelten Pflegegrad der zu pflegenden Person. Er deckt in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten ab, so dass Bewohner bzw. Angehörige einen Teil selbst zahlen müssen, den sogenannten Eigenanteil. In diesem Eigenanteil sind neben den Pflegekosten, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Kosten für Zusatzleistungen enthalten. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Der Anteil der Pflegekosten durch die Pflegekasse bemisst sich am jeweiligen Pflegegrad. Beginnend mit dem Pflegegrad 2 sind die Leistungen dementsprechend gestaffelt:

• Pflegegrad 2 = 770 Euro
• Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
• Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
• Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.

Was ist, wenn die Einkünfte für die Begleichung des Eigenanteiles nicht ausreichend sind?

In diesen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe gestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Auch dabei helfen wir Ihnen gern.

Gibt es zusätzliche Kosten zu berücksichtigen?

Nicht im monatlichen Entgelt enthalten, sind Kosten für zusätzliche Services und Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik, Fahrtendienste) aber auch für die Einkäufe der Dinge des täglichen Bedarfs.

Welche Sachen sollten bei Einzug vorhanden sein?

Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden grundsätzlich von der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie persönliche Bekleidung (bestenfalls gekennzeichnet) in genügender Menge zum Einzug mit. Bereits in der Häuslichkeit genutzte personenbezogene Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollator, Rollstuhl etc. werden auch in unserer Einrichtung genutzt. Bitte bringen Sie dieses ebenfalls mit.

Können eigene Möbel oder Einrichtungsgegenstände mitgebracht werden?

Unbedingt. Unsere Zimmer sind zwar modern und komfortabel ausgestattet, das ersetzt aber nicht die eigene Zimmergestaltung durch liebgewonnene persönliche Einrichtungsgegenstände. Gestalten Sie sich das neue Zuhause so gemütlich und heimisch wie möglich. Sprechen Sie Ihre Wünsche bitte rechtzeitig mit der Einrichtungsleitung ab.

Wie werde ich ärztlich /therapeutisch betreut?

Die ärztliche Betreuung übernimmt in der Regel auch weiterhin Ihr Hausarzt. Bitte klären Sie vor dem Einzug, ob Ihr Hausarzt in unsere Einrichtung zum Hausbesuch kommt. Bei der Vermittlung von Facharztterminen sind wir Ihnen gern behilflich. Auch therapeutische Leistungen können Sie wie gewohnt durch die Ihnen vertrauten Therapeuten erbringen lassen(z.B. Physio- oder Ergotherapie). Andernfalls sind wir auch gern bei der Vermittlung behilflich.

Können Haustiere gehalten werden?

In Absprache mit der Einrichtungsleitung ist dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine artgerechte Haltung und Versorgung dauerhaft durch die betreffenden Bewohner oder Angehörige sichergestellt ist.

Gibt es Besuchszeiten?

Besuchszeiten gibt’s im Krankenhaus, aber nicht bei uns. Ihre Gäste sind auch unsere Gäste – und jederzeit herzlich willkommen. Wir bitten jedoch um Rücksichtnahme während der Ruhezeiten.

Kochen Sie in den Einrichtungen selbst?

Ja, wir kochen ausschließlich selbst. Unser Küchenteam kann deshalb auch auf individuelle Wünsche eingehen. Grundsätzlich bieten wir zum Mittagsessen zwei Menüs zur Auswahl und bieten diese bei Bedarf auch in speziellen Kostformen (zum Beispiel bei Kau- und Schluckbeschwerden) an.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Unsere Zimmer sind komfortabel ausgestattet und verfügen über je ein eigenes Duschbad. Zur Grundausstattung zählen neben dem modernen Bett mit pflegespezifischen Funktionen auch ein Kleiderschrank und Sideboard sowie ein Tisch und zwei Stühle. Eigene Einrichtungsgegenstände sind erwünscht, um sich so heimisch wie möglich zu fühlen. Alle Zimmer verfügen über den hausinternen Notruf sowie Fernseh- und Telefonanschluss (demnächst auch WLAN).

Finden Feste und Veranstaltungen in ihren Einrichtungen statt?

Aber ja. Jahreszeitliche Fest werden in unserer Einrichtung gelebt und gepflegt. Und darüber hinaus finden wir immer einen Grund (oder mehrere) um zu feiern.

Was ist die Tagespflege?

Pflegebedürftige Senioren werden an Wochentagen in kleinen Gruppen betreut. Im Vordergrund steht die Alltagstrukturierung mit vielseitigen Angeboten zur aktiven Tagesgestaltung, die der Förderung und den Erhalt der individuellen Fähigkeiten dienen. Die pflegenden Angehörigen können so beruhigt ihre Berufsalltag oder ihren Wegen nachgehen

Wann empfiehlt sich eine Tagespflege?

Wenn eine ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, aber eine stationäre Pflege im Pflegeheim noch nicht nötig ist, dann ist eine Tagespflege die optimale Lösung. Sowohl für den Betroffenen, als auch den Angehörigen.

Muss der Betroffene vor Ort sein, oder geht das auch in den eigenen 4 Wänden?

In der Regel holt ein Fahrdienst die Tagesgäste aus ihrer Wohnung ab und bringt sie in die Tagespflegeeinrichtung. Nach der vereinbarten Pflege- und Betreuungszeit werden die Tagesgäste vom Fahrdienst abgeholt und nach Hause gebracht.

Was kostet die Tagespflege?

Tagespflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger eigentlich zu Hause, zum Teil aber (tagsüber) in einer Einrichtung gepflegt und betreut wird. Tagespflege kommt immer dann in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Zum Beispiel, wenn die Pflegeperson berufstätig ist.

Seit dem 01. Januar 2015 können die Leistungen der Tagespflege neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Tagespflege wird also nicht mehr auf Pflegegeld oder -sachleistungen angerechnet.

Bis zu welchem festgelegten Höchstbetrag Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Grade der Pflegebedürftigkeit Leistungen / Monat
(Angaben in EUR)
Pflegegrad 1 125 (Einsatz des Entlastungsbeitrages)
Pflegegrad 2 689
Pflegegrad 3 1.298
Pflegegrad 4 1.612
Pflegegrad 5 1.995

Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskostenanteil sind vom Pflegebedürftigen in der Regel selbst zu tragen.

Wie wird mein (anteiliges) Pflegegeld gekürzt, wenn ich die Tagespflege nutze?

Nein, Ihr Anspruch für die ambulante häusliche Pflege bleibt Ihnen zu 100% erhalten.

Kann ich auch ohne Pflegegrad die Tagespflege besuchen?

Das können Sie! Jedoch übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Sie müssten den Tagessatz vollumfänglich selbst tragen.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter des MDK sind häufig Ärzte oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Der Gutachter muss sich vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Betroffenen sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.

Wie werde ich ärztlich /therapeutisch betreut?

Die ärztliche Betreuung übernimmt in der Regel auch weiterhin Ihr Hausarzt. Bitte klären Sie vor dem Einzug, ob Ihr Hausarzt in unsere Einrichtung zum Hausbesuch kommt. Bei der Vermittlung von Facharztterminen sind wir Ihnen gern behilflich. Auch therapeutische Leistungen können Sie wie gewohnt durch die Ihnen vertrauten Therapeuten erbringen lassen(z.B. Physio- oder Ergotherapie). Andernfalls sind wir auch gern bei der Vermittlung behilflich.

Wie gestaltet sich ein tyischer Tag in der Tagespflege?

Die übliche Betreuung & Pflege findet in der Regel täglich (Mo-Fr.) von 08.00 – 16.00 Uhr statt, Ausnahmen sind natürlich möglich und bei der konkreten Tagespflege zu erfragen. Durch den Fahrdienst der Tagespflege werden die angemeldeten Gäste von ihrem Zuhause abgeholt. In der Tagespflegeeinrichtung finden dann gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Vesper) und gemeinschaftliche und/oder individuelle Beschäftigungen (z.B. Lesen, Kartenspiele, Gedächtnistrainings etc) sowie, bei Bedarf pflegerische Maßnahmen, statt. Nach Ende der Betreuung werden die Gäste durch den Fahrdienst wieder nach Hause gebracht.

Was passiert, wenn ich an einem vertraglich vereinbarten Tag nicht kommen kann bzw. möchte?

Wir rechnen nur die Tage mit Ihrer Pflegekasse und Ihnen ab, die Sie tatsächlich anwesend waren. Wir bitten
Sie lediglich darum, sich am Vortag bis Mittag abzumelden, um unnötige Essenbestellungen und Anfahrten zu
vermeiden.

Kann ich die Besuchstage kurzfristig oder zeitweise ändern?

Sie können die Besuchstage jederzeit ändern. Bei längerfristigen Absprachen ist jedoch eine Vertragsanpassung
erforderlich.

Was passiert mit meinem Platz, wenn ich eine längere Zeit krank oder abwesend bin?

Der Platz bleibt ihnen erhalten. Wenn ihre Situation einen Besuch bei uns nicht mehr zulässt, dann kündigen Sie
einfach den mit uns geschlossenen Vertrag.

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