CARA Bewerberservice

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Hinweisgebersystem + Für ein vertrauensvolles Miteinander

Seit Juli 2023 gilt das  neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das einen umfassenden Schutz von hinweisgebenden Personen sicherstellen möchte.

Nicht nur weil uns als Care-Unternehmen an einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander besonders gelegen ist, sondern weil wir natürlich auch den Wert eines ethischen, gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens schätzen, freuen wir uns ein neues Hinweisgebersystem für das Unternehmen anbieten zu können.

Unser Hinweisgeberschutzsystem sichert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen, die an der Aufklärung von grobem, strafbewehrten Fehlverhalten und potenziellen Missständen im Arbeitsumfeld mitwirken. Benachteiligungen von Hinweisgeber:innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, tolerieren wir nicht. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.
Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie können Hinweise gemeldet werden

So erreichen uns Ihre Hinweise:

Per E-Mail:
hinweis@cara-pflege.de

Postalisch:
Zentrale Hinweisbearbeitung
CARA Seniorendienste GmbH
Rudower Chaussee 12
12489 Berlin

Telefonisch:
030 / 726 26 68-41

Alle Hinweise und Meldungen werden in sicherer und höchst vertraulicher Verfahrensweise bearbeitet und geprüft. Hinweisgeber:innen (soweit sie nicht vollständig anonym gemeldet haben) erhalten eine Eingangsbestätigung und werden innerhalb des Bearbeitungsprozesses über den Fortgang informiert.
Wir ermutigen alle unsere Mitarbeiter:innen von diesem Hinweisgeberschutzsystem Gebrauch zu machen, falls Sie Bedenken oder Informationen zu potenziellen Verstößen haben.
Ihre Meldungen sind für uns von großer Bedeutung, um eine transparente und ethische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Hinweise können unabhängig unseres internen Hinweisgebersystems auch direkt an bekannte externe zuständige Meldestellen mitgeteilt werden.

Wie sollte die Meldung abgegeben werden

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet werden kann, sollte die Meldung so konkret wie möglich sein.

Berücksichtigen Sie für Ihre Erläuterungen die 5Ws:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibungen auch für fachfremde Personen verständlich sind.
Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie als Hinweisgeber:in für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Bitte berücksichtigen unsere geltenden Datenschutzbestimmungen.