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UNSER DANKESCHÖN

Kollegen* gesucht!

Sie kennen da jemanden, der einfach super ins CARA Team passen würde? Worauf warten Sie dann noch - Ihre Empfehlung ist uns 1000 Euro (brutto) wert. Und auch der neue Kollege wird mit einem Willkommsgruß von 500 Euro (brutto) begrüßt.

„MITARBEITER WERBEN MITARBEITER“ VEREINBARUNG

  • Der werbende Mitarbeiter erhält 500 Euro brutto, wenn die geworbene Person ihre Tätigkeit aufnimmt und weitere 500 Euro brutto nach deren bestandener Probezeit.
  • Der neue Mitarbeiter erhält eine einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro brutto bei Arbeitsantritt.
  • Auszahlt werden die Prämien mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltszahlung.
  • Grundsätzlich behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.

VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER PRÄMIE

  • Für eine gerechtes Verfahren darf der werbende Mitarbeiter nicht in den direkten Auswahl- und Bewerbungsprozess involviert sein.
  • Generell ausgeschlossen sind die Einrichtungsleitungen sowie Mitarbeiter der Personalabteilung bzw. des -recruitings.
  • Der werbende Mitarbeiter muss zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts der geworbenen Person in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen. Dabei wird ein Aufhebungsvereinbarung wird wie eine Kündigung behandelt.
  • Die geworbene Person tritt eine Teil- oder Vollzeitstelle an einem beliebigen Standort der Firmengruppe an. Für werbende/geworbene geringfügig Beschäftigte werden im Einzelfall Sonderregelungen getroffen. Ein Wechsel innerhalb der Geschäftsbereiche oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle.
  • Eine bereits ausgezahlte Prämie wird zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. im Falle des Eintritts eines gekündigten Arbeitsverhältnisses nicht zurückgefordert.
  • Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.

* Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.